Urteil Keine dauerhafte Mietminderung bei heranrückender Neubebauung


Schlagworte

Keine dauerhafte Mietminderung bei heranrückender Neubebauung

Leitsätze

1. Enthält der Mietvertrag eine Regelung, wonach Hof und Grünanlagen von dem Vermieter jederzeit umgestaltet und einem anderen Zweck zugeführt werden können, kann der Mieter jedenfalls dann, aber auch sonst in einer Großstadt wie Berlin mit herrschendem Wohnungsmangel nicht damit rechnen, dass vorhandene Freiflächen nicht mehr bebaut werden.

2. Eine bis auf 15 Meter zum Balkon der Mietwohnung heranrückende Neubebauung berechtigt jedenfalls im Geschosswohnungsbau den Mieter nicht zu einer Mietminderung.

3. In einer Großstadt wie Berlin mit dichter Bebauung hat der Mieter regelmäßig keinen Anspruch auf ein Übermaß an Privatsphäre.

4. Zur Willenserforschung hinsichtlich vereinbarter Sollbeschaffenheit einer Mietwohnung. (Leitsätze der Redaktion)

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