Urteil Keine Beschlüsse über Jahresabrechnung nach Versand
Schlagworte
Keine Beschlüsse über Jahresabrechnung nach Versand
Leitsatz
Aus dem Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung muss eindeutig erkennbar sein, welche Abrechnung in Bezug genommen wird. Jedenfalls wenn vor der Versammlung verschiedene Abrechnungen versandt wurden, genügt die pauschale Bezeichnung des Jahres der Abrechnung den Bestimmtheitsanforderungen nicht.
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