Urteil Keine Beschlüsse über Jahresabrechnung nach Versand


Schlagworte

Keine Beschlüsse über Jahresabrechnung nach Versand

Leitsatz

Aus dem Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung muss eindeutig erkennbar sein, welche Abrechnung in Bezug genommen wird. Jedenfalls wenn vor der Versammlung verschiedene Abrechnungen versandt wurden, genügt die pauschale Bezeichnung des Jahres der Abrechnung den Bestimmtheitsanforderungen nicht.

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