Urteil Kein Zustimmungserfordernis der Grundpfandrechtsgläubiger bei Umwandlung von Teileigentum in Wohneigentum
Schlagworte
Kein Zustimmungserfordernis der Grundpfandrechtsgläubiger bei Umwandlung von Teileigentum in Wohneigentum
Leitsatz
Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum oder umgekehrt bedarf gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG nicht der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger.
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