Urteil Kein Zurückbehaltungsrecht an unpfändbaren Sachen
Schlagworte
Kein Zurückbehaltungsrecht an unpfändbaren Sachen
Leitsätze
1. Das Vermieterpfandrecht erstreckt sich nicht auf unpfändbare Sachen; daran kann auch kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
2. Unpfändbar können auch ein Wurfspeer und 40 Biergläser sein.
(Leitsätze der Redaktion)
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