Urteil Kein Zahlungsanspruch des Vermieters gegen Sozialamt


Schlagworte

Kein Zahlungsanspruch des Vermieters gegen Sozialamt

Leitsätze

1. Die Erklärung des Sozialamtes, daß die Mietkosten als angemessen anerkannt werden, begründet dann keine Mietzahlungsansprüche des Vermieters gegen das Sozialamt, wenn in der Erklärung gleichzeitig darauf hingewiesen wird, daß der Vermieter dadurch keine Rechte erwirbt, die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht übernommen werden und eventuelle Mietüberweisungen nur im Wege der Erfüllungsübernahme erfolgen; daran ändert auch nichts ein handschriftlicher Zusatz des Sachbearbeiters auf der Erklärung, daß die Kaution übernommen werde.

2. Ebensowenig begründet der Anspruch der Mieterin auf Sozialhilfe einen Zahlungsanspruch des Vermieters gegen das Sozialamt.

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