Urteil Kein Widerruf für Pay-TV-Abonnementvertrag
Schlagworte
Kein Widerruf für Pay-TV-Abonnementvertrag
Leitsatz
Dem Verbraucher steht beim Abschluß eines Pay-TV-Abonnementvertrages kein Widerrufsrecht aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 505 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB (früher: § 2 Nr. 2 VerbrKrG) in Verbindung mit § 355 BGB zu.
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