Urteil Kein Widerruf der Gaststättenerlaubnis für Swinger-Club
Schlagworte
Kein Widerruf der Gaststättenerlaubnis für Swinger-Club
Leitsatz
Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren kann nicht festgestellt werden, daß der Betreiber eines Swinger-Clubs der Unsittlichkeit im Sinne des Gaststättengesetzes Vorschub leistet.
(Leitsatz der Redaktion)
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