Urteil Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei niedriger DDR-Miete
Schlagworte
Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei niedriger DDR-Miete
Leitsatz
Hat sich der Eigentümer als Gegenleistung für den Eigentumsverzicht ein lebenslanges Wohnrecht bei geringfügiger Miete zu DDR-Zeiten versprechen lassen, kommt eine Anpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Grundstückswert erheblich gestiegen ist.
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