Urteil Kein Vorenthalten der Mietsache, wenn Mieter im Einverständnis mit Vermieter einen Teil der Schlüssel behält
Schlagworte
Kein Vorenthalten der Mietsache, wenn Mieter im Einverständnis mit Vermieter einen Teil der Schlüssel behält
Leitsatz
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung, wenn der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses einen Teil der Schlüssel mit Einverständnis des Vermieters behält. (LS d. Red.; neg. Rechtsentscheid)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat