Urteil Kein Verzug trotz ungerechtfertigter Minderung über Jahre hinweg


Schlagworte

Kein Verzug trotz ungerechtfertigter Minderung über Jahre hinweg

Leitsatz

Auch nach den strengen Maßstäben der Rechtsprechung liegt ein unverschuldeter und einen Verzug ausschließender Rechtsirrtum des Mieters vor, wenn der Mieter zwar über Jahre hinweg ungerechtfertigt die Miete gemindert hatte, das Minderungsrecht aber auch in der Berufungsinstanz umstritten war und auch die Kammer im Verlauf des Prozesses ihre Meinung geändert hatte.

(Leitsatz der Redaktion)

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