Urteil Kein Verzug bei Zurückbehaltungsrecht
Schlagworte
Kein Verzug bei Zurückbehaltungsrecht
Leitsatz
Eine Mahnung zur Erfüllung einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Forderung führt nicht zum Verzug des Schuldners, wenn der Schuldner gemäß § 320 BGB zur Zurückbehaltung berechtigt ist. Der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts bedarf es nicht.
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