Urteil Kein Vertragsschluß durch Annahme der Leistung des Versorgungsunternehmens bei bestehendem Vertrag mit Drittem
Schlagworte
Kein Vertragsschluß durch Annahme der Leistung des Versorgungsunternehmens bei bestehendem Vertrag mit Drittem
Leitsatz
Ein konkludenter Vertragsschluß durch Entnahme von Energie kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten besteht, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht werden.
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