Urteil Kein Vermögensschaden eines Wohnungseigentümers durch Baubeeinträchtigungen
Schlagworte
Kein Vermögensschaden eines Wohnungseigentümers durch Baubeeinträchtigungen
Leitsatz
Selbst bei Zugrundelegung eines verschuldensunabhängigen Aufopferungsanspruches analog § 14 Nr. 4 WEG stellen vorübergehende Nutzungsbeeinträchtigungen des Wohnungseigentümers dadurch, daß ein anderer Wohnungseigentümer für sich in erlaubter Ausübung eines Ausbaurechts das Dachgeschoß ausbaut, regelmäßig keinen erstattungsfähigen Vermögensschaden dar.
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