Urteil Kein Untergang des Restitutionsanspruches bei unentgeltlichen Verfügungen
Schlagworte
Kein Untergang des Restitutionsanspruches bei unentgeltlichen Verfügungen; Ausschlussgrund; Restitutionsausschluss; Erlösauskehr; Schenkung; Überlassungsvertrag; vorweggenommene Erbfolge
Leitsätze
1. Der Restitutionsanspruch erlischt nicht, wenn über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögensgegenstand unentgeltlich wirksam verfügt worden ist.
2. Eine vorweggenommene Erbfolge durch unentgeltlichen Überlassungsvertrag fällt nur dann in den Schutzbereich des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG, wenn der Erwerb bis zum Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 erfolgte.
(Leitsätze der Redaktion)
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