Urteil Kein Untergang des Erfüllungsanspruchs durch Rücktrittsrecht
Schlagworte
Kein Untergang des Erfüllungsanspruchs durch Rücktrittsrecht
Leitsatz
Ein einmal begründetes Rücktrittsrecht nach § 323 Abs. 1 BGB geht nicht dadurch unter, daß der Gläubiger zunächst weiterhin Erfüllung verlangt.
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