Urteil Kein unbegrenztes Zurückbehaltungsrecht trotz fehlerhafter Betriebskostenabrechnungen
Schlagworte
Kein unbegrenztes Zurückbehaltungsrecht trotz fehlerhafter Betriebskostenabrechnungen
Leitsatz
Auch wenn eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung nicht vorliegt, darf ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters die Summe der für den Abrechnungszeitraum gezahlten Betriebskostenvorschüsse nicht übersteigen. (Leitsatz der Redaktion)
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