Urteil Kein umgekehrter Haftungsdurchgriff auf die GmbH
Schlagworte
Kein umgekehrter Haftungsdurchgriff auf die GmbH
Leitsatz
Regelmäßig darf der Gläubiger des Gesellschafters/Geschäftsführers nicht unmittelbar auf das Vermögen der GmbH zugreifen, weil deren Vermögensmasse ausschließlich für deren Gläubiger reserviert ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 738).
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