Urteil Kein Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Erwerber


Schlagworte

Kein Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Erwerber; Eigentümerwechsel; Vermieterwechsel; Rechtsübergang; Veräußerung des vermieteten Hauses; Schadensersatzansprüche, Übergang

Leitsatz

Bei Veräußerung eines vermieteten Hauses stehen Schadensersatzansprüche gegen den nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezogenen Mieter wegen unterbliebener Endrenovierung und Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mieträume dem Vermieter und nicht nach § 571 BGB dem Erwerber zu, wenn sie bereits vor dem Eigentumswechsel entstanden und fällig geworden sind.

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