Urteil Kein Summierungseffekt bei unwirksamer Quotenhaftungsklausel mit Schönheitsreparaturen-Verpflichtung
Schlagworte
Kein Summierungseffekt bei unwirksamer Quotenhaftungsklausel mit Schönheitsreparaturen-Verpflichtung
Leitsatz
Eine unwirksame Quotenhaftungsklausel über Abgeltung von 100 % für Schönheitsreparaturen führt nicht dazu, daß die an anderer Stelle des Mietvertrages vereinbarte Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter unwirksam ist.
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