Urteil Kein Straßenreinigungsentgelt für Hinterlieger bei bloßer Zugangsmöglichkeit


Schlagworte

Kein Straßenreinigungsentgelt für Hinterlieger bei bloßer Zugangsmöglichkeit

Leitsatz

Der Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks ist nur dann gegenüber den BSR entgeltpflichtig, wenn ein Zugang zur öffentlichen Straße besteht; die Zugangsmöglichkeit reicht nicht.

(Leitsatz der Redaktion)

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