Urteil Kein Sicherheitszuschlag für Unvorhergesehenes bei Festsetzung des Betriebskostenvorschusses
Schlagworte
Kein Sicherheitszuschlag für Unvorhergesehenes bei Festsetzung des Betriebskostenvorschusses
Leitsatz
Die Höhe der künftigen Betriebskostenvorschüsse hat sich allein am Ergebnis der Betriebskostenabrechnung zu orientieren. Ein Spielraum steht den Parteien nicht zu; insbesondere sind etwa eine zu erwartende Entwicklung der künftigen Betriebskosten oder ein Zuschlag für Unvorhergesehenes oder ähnliche Unwägbarkeiten nicht zu berücksichtigen.
(Leitsatz der Redaktion)
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