Urteil Kein Sicherheitsglas in Zimmertüren wegen Kleinkindern
Schlagworte
Kein Sicherheitsglas in Zimmertüren wegen Kleinkindern; Verkehrssicherungspflicht; Gefahrenquelle; Sorgfaltspflicht; Unglück; Schadensersatz
Leitsatz
Der Vermieter einer Wohnung verstößt nicht gegen seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er die mit einem Glasausschnitt versehenen Zimmertüren der Wohnung, die insoweit den baurechtlichen Vorschriften entsprechen, bei einer Vermietung an eine Familie mit Kleinkindern nicht mit Sicherheitsglas nachrüsten läßt.
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