Urteil Kein Schmerzensgeld bei drastischer Abmahnung des Vermieters
Schlagworte
Kein Schmerzensgeld bei drastischer Abmahnung des Vermieters
Leitsatz
Der Mieter kann kein Schmerzensgeld für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach einer drastischen Abmahnung mit deutlicher Sprache ohne freundliche Umschreibung verlangen (hier: Verhalten wie Asoziale; nicht normale westeuropäische Verhaltensweise, defekte Verhaltensweise).
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat