Urteil Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen unterlassener Mängelanzeige bei fehlendem Verschulden des Mieters


Schlagworte

Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen unterlassener Mängelanzeige bei fehlendem Verschulden des Mieters

Leitsätze

1. Die Unterlassung einer Mängelanzeige macht den Mieter nicht ersatzpflichtig, wenn er ohne Verschulden von einem gleichen Kenntnisstand des Vermieters ausgehen darf.

2. Es fehlt an der Ursächlichkeit der Unterlassung des Mieters für den Schadenseintritt, wenn dem Vermieter nach verspäteter Anzeige zur Schadensabwendung noch hinreichende Gelegenheit blieb.

3. Dem Vermieter gereichen Verzögerungen seines Erfüllungsgehilfen bei der Schadensabwendung zum Mitverschulden.

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