Urteil Kein Schadensersatz nach Widerruf eines Haustürgeschäfts über darlehensfinanzierte und werthaltige Eigentumswohnungen
Schlagworte
Kein Schadensersatz nach Widerruf eines Haustürgeschäfts über darlehensfinanzierte und werthaltige Eigentumswohnungen
Leitsatz
Wird der Erwerb einer werthaltigen Eigentumswohnung durch ein Darlehen finanziert, so besteht der Schutzzweck der Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Oktober 2005 (WM 2005, 2086, 2089 - Crailsheimer Volksbank) nicht darin, den über sein Widerrufsrecht nicht belehrten Darlehensnehmer mit Hilfe des Schadensersatzrechts so zu stellen, als wenn das Darlehen sofort widerrufen und eine Eigenfinanzierung vorgenommen worden wäre.
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