Urteil Kein Schadensersatz für Mieter bei zu geringen Betriebskostenvorschüssen


Schlagworte

Kein Schadensersatz für Mieter bei zu geringen Betriebskostenvorschüssen; Täuschungsabsicht; Mieter trägt Beweislast für preisgünstigere Wohnung

Leitsatz

Ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen zu niedrig angesetzter Betriebskostenvorschüsse kommt nur dann in Betracht, wenn der Vermieter bewußt in Täuschungsabsicht handelte.

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