Urteil Kein Schadensersatz für abgewohnten Teppichboden
Schlagworte
Kein Schadensersatz für abgewohnten Teppichboden; Bescheinigung über Versteuerung von Kautionszinsen für Finanzamt
Leitsätze
1. Der Mieter schuldet keinen Schadensersatz für Beschädigung eines Teppichbodens, wenn dieser nach entsprechender Mietdauer (hier: Vermietung vor sieben Jahren und nicht neuwertig) ohnehin vom Vermieter zu ersetzen wäre.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Bescheinigung des Finanzamts über die Besteuerung der Kautionszinsen zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls dürfen die Kapitalertragsteuern bei der Kautionsabrechnung nicht abgezogen werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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