Urteil Kein Schadensersatz für abgebrochenen Briefkastenschlüssel
Schlagworte
Kein Schadensersatz für abgebrochenen Briefkastenschlüssel
Leitsatz
Der Mieter ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Briefkastenschlüssel während der Benutzung abbricht.
(Leitsatz der Redaktion)
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