Urteil Kein Schadensersatz bei fehlender Eintragung in Denkmalliste


Schlagworte

Kein Schadensersatz bei fehlender Eintragung in Denkmalliste; drittbezogene Amtspflichten; Amtspflichtverletzung

Leitsatz

Die unterbliebene Beachtung der Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg für die Erfassung von Kulturdenkmalen in einer Liste (VwV-Kultur-Denkmallisten; Fassung: 2. Juli 1993) mit der darin vorgesehenen Unterrichtung der Eigentümer der betroffenen Objekte begründet mangels Verletzung drittbezogener Amtspflichten keine Amtshaftungsansprüche späterer Erwerber gegen die Träger der Denkmalschutzbehörden.

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