Urteil Kein Schadensersatz auf ein Nutzungsrecht für Stellplatz
Schlagworte
Kein Schadensersatz auf ein Nutzungsrecht für Stellplatz
Leitsätze
1. Ein Kaufvertrag, wonach der bisherige Alleineigentümer ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz überträgt, ist nicht auf eine unmögliche Leistung gerichtet, da ein Beschluß der Miteigentümer jederzeit gefaßt werden kann.
2. Der Schadensersatzanspruch des Käufers setzt Verzug und Nachfristsetzung voraus. (Leitsätze der Redaktion)
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