Urteil Kein Rückzahlungsanspruch für Leistungen an Zwangsverwalter nach Aufhebung der Zwangsverwaltung
Schlagworte
Kein Rückzahlungsanspruch für Leistungen an Zwangsverwalter nach Aufhebung der Zwangsverwaltung
Leitsatz
Werden an den Zwangsverwalter nach Aufhebung der Zwangsverwaltung von Mietern des zwangsverwalteten Objekts noch Mieten gezahlt, ist als Leistungsempfänger die Masse anzusehen. Bereicherungsrechtliche Ansprüche gegen den ehemaligen Zwangsverwalter bestehen daher nicht.
(Leitsatz des Einsenders)
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