Urteil Kein Risikoausschluß für Folgeschäden
Schlagworte
Kein Risikoausschluß für Folgeschäden; Versicherungsschutz im Wohnungseigentum; Mietausfall
Leitsätze
1. § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist ein Schadensersatzanspruch i. S. von § 1 Ziff. 1 AHB.
2. Der Risikoausschluß für "Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum" nimmt nur den unmittelbaren Sachschaden, nicht jedoch Folgeschäden von der Leistungspflicht aus.
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