Urteil Kein Räumungsschutz für 98-jährige Mieterin
Schlagworte
Kein Räumungsschutz für 98-jährige Mieterin
Leitsätze
1. Einem Vermieter dürfen nicht Aufgaben des Sozialstaates übertragen werden.
2. Wenn keine Gesundheits- oder Lebensgefahr droht, ist die Zwangsräumung auch bei einer hochbetagten Mieterin zulässig, wenn die Mieterin sich mehr als zwei Jahre lang nicht um Ersatzwohnraum bemüht hatte.
(Leitsätze der Redaktion)
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