Urteil Kein Räumungsschutz für 98-jährige Mieterin


Schlagworte

Kein Räumungsschutz für 98-jährige Mieterin

Leitsätze

1. Einem Vermieter dürfen nicht Aufgaben des Sozialstaates übertragen werden.

2. Wenn keine Gesundheits- oder Lebensgefahr droht, ist die Zwangsräumung auch bei einer hochbetagten Mieterin zulässig, wenn die Mieterin sich mehr als zwei Jahre lang nicht um Ersatzwohnraum bemüht hatte.

(Leitsätze der Redaktion)

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