Urteil Kein Neugläubigerschaden durch Insolvenzverschleppung wegen Unmöglichkeit der Auflösung des Mietvertrages
Schlagworte
Kein Neugläubigerschaden durch Insolvenzverschleppung wegen Unmöglichkeit der Auflösung des Mietvertrages
Leitsatz
Ein Vermieter, der dem Mieter vor Insolvenzreife Räume überlassen hat, ist regelmäßig Altgläubiger und erleidet keinen Neugläubigerschaden infolge der Insolvenzverschleppung, weil er sich bei Insolvenzreife nicht von dem Mietvertrag hätte lösen können.
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