Urteil Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch unter Mietern
Schlagworte
Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch unter Mietern; Wasserschaden durch geplatzten Zuleitungsschlauch
Leitsatz
Beeinträchtigungen, die von einer Mietwohnung innerhalb desselben Grundstückseigentums auf eine andere Mietwohnung einwirken, berechtigen den Mieter der von den Beeinträchtigungen betroffenen Wohnung nicht zu einem verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB gegen den Mieter der anderen Wohnung.
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