Urteil Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen Bauunternehmer


Schlagworte

Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen Bauunternehmer; Risse durch Rüttelarbeiten am Nachbargrundstück; Bodenerschütterungen; verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche aus Delikt; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Bauschäden durch Bauarbeiten auf Nachbargrundstück; Störer; Abwehrrechte

Leitsatz

Der Bauunternehmer, der Arbeiten für einen anderen auf einem benachbarten Grundstück ausführt, schuldet dem Eigentümer keinen Ausgleich für wesentliche und unzumutbare Beeinträchtigungen.

(Leitsatz der Redaktion)

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