Urteil Kein Modernisierungszuschlag ohne Ankündigung


Schlagworte

Kein Modernisierungszuschlag ohne Ankündigung; Verwirkung eines Modernisierungszuschlages

Leitsätze

1. Wird eine Modernisierungsmaßnahme nicht rechtzeitig nach § 541 b BGB angekündigt, ist das Mieterhöhungsrecht des Vermieters nach § 3 MHG auf Dauer ausgeschlossen.

2. Besteht kein Anspruch auf Zahlung des Modernisierungszuschlages, haftet der Mieter auch nicht auf Entgelt für die Nutzung der Modernisierungsmaßnahme (gegen KG, GE 1992, 920).

3. Ist ein Wertverbesserungszuschlag aus einem bestandskräftigen Preisstellenbescheid nach § 11 AMVOB jahrelang nicht geltend gemacht worden, sind Forderungen für die Vergangenheit verwirkt. Für die Zukunft kann sich demgegenüber der Vermieter auf die Mieterhöhungserklärung berufen.

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