Urteil Kein modernes Bad nach Berliner Mietspiegel bei Beheizung lediglich durch Heizstrahler
Schlagworte
Kein modernes Bad nach Berliner Mietspiegel bei Beheizung lediglich durch Heizstrahler
Leitsatz
Kann das Bad nur mit einem Heizstrahler erwärmt werden, kommt der Sonderzuschlag "Modernes Bad" (Mietspiegel 1998) nicht in Betracht.
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