Urteil Kein Minderungsrecht bei Mietvertrag vor Abschluß der Bauarbeiten bei einem "steckengebliebenen" Bauträgervertrag
Schlagworte
Kein Minderungsrecht bei Mietvertrag vor Abschluß der Bauarbeiten bei einem "steckengebliebenen" Bauträgervertrag
Leitsatz
Wird ein Bauträgervertrag wegen Finanzierungsschwierigkeiten des Käufers zunächst nicht vollständig durchgeführt, aber gleichwohl auf Wunsch des Käufers ein Mietvertrag über die noch nicht fertiggestellten Räume abgeschlossen, steht dem Mieter grundsätzlich kein Minderungsanspruch zu.
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