Urteil Kein Mietzins bei Besitzaufgabe zur Mängelbeseitigung
Schlagworte
Kein Mietzins bei Besitzaufgabe zur Mängelbeseitigung; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Mangelbeseitigung durch Vermieter, Minderung; Mietzinsminderung, Besitzverlust; Besitzaufgabe zur Mängelbeseitigung; Gebrauchstauglichkeit, aufgehobene
Leitsatz
Ist die Mietsache von Anfang an mit einem Mangel behaftet, der im Laufe der Mietzeit zur Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit führen würde, und nimmt der Vermieter sie in seinen Besitz, um den Mangel beheben zu lassen, so gilt die Gebrauchstauglichkeit für die Dauer der Mängelbeseitigung als aufgehoben mit der Folge, daß der Mieter während dieser Zeit von der Entrichtung des Mietzinses befreit ist.
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