Urteil Kein Mangel bei schon bei Vertragsabschluß vorhandenem lärmintensiven Gewerbebetrieb
Schlagworte
Kein Mangel bei schon bei Vertragsabschluß vorhandenem lärmintensiven Gewerbebetrieb; Mietminderung, Lärmbelästigung
Leitsätze
1. Wer eine Wohnung über einer Bäckerei mietet, muß mit einer gewissen Lärmbelästigung rechnen; ein Mangel liegt darin nicht. 2. Nicht jeder Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften wie die TA Lärm begründet einen Mangel, sondern der Mieter muß eine konkrete Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit darlegen, wozu ein Lärmprotokoll gehört.
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