Urteil Kein Mangel bei nachträglicher Verschärfung von Grenzwerten
Schlagworte
Kein Mangel bei nachträglicher Verschärfung von Grenzwerten; Trittschalldämmung; technischer Standard
Leitsatz
Hat der Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages eine Genehmigung zum Dachgeschoßausbau, kann der Mieter nicht später bei Verschärfung der technischen Anforderungen einen verbesserten Trittschallschutz verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat