Urteil Kein Maklerlohn bei Vorkenntnis des wirtschaftlich Begünstigten


Schlagworte

Kein Maklerlohn bei Vorkenntnis des wirtschaftlich Begünstigten; Maklerprovision; Verflechtung

Leitsätze

1. Der Makler hat nur dann einen Anspruch auf Verkaufsprovision trotz Vorkenntnis, wenn er zusätzliche Informationen geliefert hat, die eine wesentliche Maklerleistung darstellen.

2. Bei der gebotenen wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung ist die Vorkenntnis eines Gesellschafters einer Immobilien GbR (rechtlich eine OHG) auch den anderen ehemaligen Gesellschaftern zuzurechnen, wenn eine wirtschaftliche Identität mit der später gegründeten GmbH & Co. KG als Käuferin besteht.

(Leitsätze der Redaktion)

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