Urteil Kein Löschungsanspruch des vorrangigen Vormerkungsberechtigten
Schlagworte
Kein Löschungsanspruch des vorrangigen Vormerkungsberechtigten
Leitsatz
Vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann der durch Vormerkung gesicherte Auflassungsberechtigte keine Löschung von nachrangigen Grundpfandrechten (hier: Bauhandwerkersicherungshypotheken) verlangen (Leitsatz der Redaktion).
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