Urteil Kein Kündigungsverbot für Insolvenzverwalter in Altfällen


Schlagworte

Kein Kündigungsverbot für Insolvenzverwalter in Altfällen

Leitsatz

Die gesetzliche Neuregelung in § 67 c GenG rechtfertigt es nicht, auf eine vor ihrem Inkrafttreten vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft entgegen der bisherigen Rechtsprechung das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGHZ 180, 185).

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