Urteil Kein Kostenvorschuß für Ermittlung, ob ein Mangel vorliegt
Schlagworte
Kein Kostenvorschuß für Ermittlung, ob ein Mangel vorliegt; Mängel der Mietsache; Mangelbeseitigung, Kostenvorschuß; Gutachterkosten, Vorschuß; Ausforschung in bezug auf Vorliegen von Mängeln; Bleirohre; Trinkwasserrohre aus Blei; Mietmängel, vermutete
Leitsatz
Der Mieter hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Zahlung eines Vorschusses zur Einholung eines toxikologischen Gutachtens über das aus Bleirohrleitungen entnommene Wasser.
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