Urteil Kein Herausgabeverlangen des Eigentümers bei Vermietung durch bevollmächtigte Hausverwaltung im eigenen Namen


Schlagworte

Kein Herausgabeverlangen des Eigentümers bei Vermietung durch bevollmächtigte Hausverwaltung im eigenen Namen

Leitsatz

Ist ein Hausverwalter zum Abschluß von Mietverträgen bevollmächtigt, was er - versehentlich oder absichtlich - in eigenem Namen tut, kann ein Herausgabeverlangen des Eigentümers gegenüber dem Mieter rechtsmißbräuchlich sein. (Leitsatz der Redaktion)

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