Urteil Kein Fristversäumnis bei Verzögerung der Zustellung der Betriebskostenabrechnung durch die Post
Schlagworte
Kein Fristversäumnis bei Verzögerung der Zustellung der Betriebskostenabrechnung durch die Post; Nachforderungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist; auf dem Postweg verlorengegangene Schriftstücke
Leitsatz
Hat der Vermieter innerhalb der gesetzlichen Frist über Betriebskosten abgerechnet und das Schreiben rechtzeitig abgesandt, hat er nicht zu erwartende Verzögerungen der Zustellung durch die Post nicht zu vertreten, so daß er mit einer Nachforderung nicht ausgeschlossen ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat