Urteil Kein Fristversäumnis bei Verzögerung der Zustellung der Betriebskostenabrechnung durch die Post


Schlagworte

Kein Fristversäumnis bei Verzögerung der Zustellung der Betriebskostenabrechnung durch die Post; Nachforderungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist; auf dem Postweg verlorengegangene Schriftstücke

Leitsatz

Hat der Vermieter innerhalb der gesetzlichen Frist über Betriebskosten abgerechnet und das Schreiben rechtzeitig abgesandt, hat er nicht zu erwartende Verzögerungen der Zustellung durch die Post nicht zu vertreten, so daß er mit einer Nachforderung nicht ausgeschlossen ist.

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