Urteil Kein Ersatz für Versteigerungskosten nach "Berliner Räumung"
Schlagworte
Kein Ersatz für Versteigerungskosten nach "Berliner Räumung"
Leitsatz
Macht der Vermieter bei der "Berliner Räumung" ein umfassendes Vermieterpfandrecht geltend, entfällt die Räumungsverpflichtung für den Mieter mit der Folge, dass er die Versteigerungskosten nicht als Schadensersatz schuldet.
(Leitsatz der Redaktion)
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