Urteil Kein Erlaßvertrag durch Hinnahmen des Mietzinseinzugs
Schlagworte
Kein Erlaßvertrag durch Hinnahmen des Mietzinseinzugs; Mietzinskürzung, vereinbarte; Mietzinseinzug; Verzicht; Erlaß
Leitsatz
Das bloße Hinnehmen eines bestimmten Mitzinseinzuges bedeutet nicht den Verzicht auf eine vertraglich vereinbarte Kürzung der Miete.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat